Das Gesundheitsamt Mitte hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um noch schneller und unkomplizierter gegen die Verbreitung des Corona-Virus vorgehen zu können.
Die Regelungen gelten für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk Mitte haben oder zuletzt hatten.
Betroffen sind: Kontaktpersonen der Kategorie I, Personen, die Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, und für die eine Testung angeordnet wurde. Außerdem fallen positiv getestete Personen in den Anwendungsbereich der Allgemeinverfügung.
Diese Menschen müssen sich unverzüglich nach der Mitteilung des Gesundheitsamts oder nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben.
Eine Quarantäne muss nicht mehr im Einzelfall vom Gesundheitsamt angeordnet werden, sie tritt automatisch in Kraft, wenn die entsprechenden Kriterien der Allgemeinverfügung erfüllt werden.
Den vollständigen Wortlaut der Verfügung finden Sie hier: allgemeinverf-isolation-mitte-v-07_10_2020
Bitte beachten Sie:
Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann nach dem Infektionsschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25 000 (fünfundzwanzigtausend) Euro geahndet werden.