Hat Ihre Katze freien Auslauf nach draußen?

(Foto:eki)

Mehr Tierschutz für freilebende Katzen: Um unkontrollierte Vermehrung einzudämmen, müssen auch Hauskatzen mit freiem Auslauf künftig kastriert sein – oder drinnen bleiben.

In Berlin gibt es eine hohe Zahl freilebender, fortpflanzungsfähiger Katzen, die teils in Kolonien zusammenleben. Diese Tiere – sogenannte Streuner – sind durch Nahrungsknappheit, Revierkämpfe, Krankheiten und Verletzungen erheblichen Leiden ausgesetzt, was mit den Zielen des Tierschutzes nicht in Einklang zu bringen ist. Daher soll die neue Katzenschutzverordnung dazu beitragen, die Anzahl freilebender, fortpflanzungsfähiger Katzen durch die Eindämmung ihrer unkontrollierten Vermehrung deutlich zu reduzieren und auf diese Weise ihren Leidensdruck insgesamt zu mindern.

Die neue Verordnung hat auch Folgen für sogenannte Hauskatzen, die in Obhut von Menschen leben: Weil fortpflanzungsfähige Hauskatzen mit freiem Auslauf in erheblichem Maß zur Erhöhung der Population freilebender Katzen beitragen, sieht die Verordnung vor, dass Berliner Tierhalter*innen ihren fortpflanzungsfähigen Katzen im gesamten Stadtgebiet keinen unkontrollierten, freien Auslauf mehr gewähren dürfen. Nur noch kastrierte und durch einen Chip (Transponder) gekennzeichnete Tiere dürfen künftig freien Auslauf erhalten – und sie müssen zudem bei einer anerkannten Registerstelle (Tasso, Findefix, IFTA) registriert werden: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz stellt auf ihrer Internetseite eine Linkliste der anerkannten Registerstellen sowie weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verfügung.

Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 9. Juni 2022. Hauskatzenbesitzerinnen und -besitzer sind daher aufgerufen, sofern sie fortpflanzungsfähige Tiere mit freiem Auslauf halten, ihre Katzen kastrieren, chippen und registrieren zu lassen, um den Tierschutz für freilebende Katzen zu stärken.
Wer seine Katze nur in Wohnung oder Haus hält bzw. nur einen kontrollierten Auslauf (etwa an der Leine oder in einem umzäunten Bereich) zulässt, braucht nichts weiter zu unternehmen.

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