Ein neuer Beitrag des Gleisdreieck-Blogs, veröffentlicht am 12. 07. 2024
Nachdem der Senat das Bebauungsplanverfahren für den südlichen Abschnitt des Bebauungsplan Urbane Mitte an sich gezogen hat, hat die Aktionsgemeinschaft e.V. Gleisdreieck ihr Flugblatt aktualisiert und wird es am kommenden Samstag im Park verteilen.
Auszug aus dem Text des Flugblatts:
Das Projekt basiert auf einem städtebaulichen Vertrag von 2005, hat aber noch keine Baugenehmigung. Laut Vertrag sollte dem Investor eine Entschädigung (angeblich 150 Mio. €!) zustehen, wenn das vereinbarte Bauvolumen nicht zustandekommt.
Im August 2023 hat unser Rechtsanwalt nachgewiesen, dass der Vertrag von 2005 null und nichtig ist, weil er gegen das Baugesetzbuch verstößt. Der §1(3) des Gesetzes sagt, dass ein Bebauungsplan nicht auf einen Vertrag begründet werden darf, damit die gewählten Abgeordneten frei – ohne Angst vor Entschädigungszahlungen – über den Plan entscheiden können. Nachdem unser Gutachten durch ein zweites Gutachten im Auftrag des Bezirksamtes bestätigt wurde, entschied die Bezirksverordnetenversammlung im Februar 2024 die Urbane Mitte neu zu denken. Mit Hilfe einer öffentlichen Planungswerkstatt sollte das Projekt „aktuellen Bedarfen“ und „klimapolitischen Notwendigkeiten“ angepasst werden. Das wollte die Senatsverwaltung nicht zulassen und hat nun das Bebauungsplanverfahren für den südlichen Teil an sich gezogen, während die Planung für den nördlichen Bauabschnitt sich verzögert durch Unklarheiten über den Verlauf der neuen S-Bahn S 21. Sollte die Senatsverwaltung den Bebauungsplan festsetzen, geben wir nicht auf. Wir bereiten uns vor, gegen den Bebauungsplan vor Gericht zu klagen. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung.