Bezirksbürgermeister zum Straßenstrich

Zum Umgang mit dem Straßenstrich rund um die Kurfürstenstraße hat der Bezirksbürgermeister von Mitte, Stephan von Dassel, eine umfassende Mitteilung verfasst:

Die Anwohner, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen rund um die Kurfürstenstraße dürfen nicht länger mit den Problemen der Straßenprostitution allein gelassen werden.

I.
Sexuelle Dienstleistungen auf der Straße durch direkte Ansprache oder eine entsprechende Präsentation des eigenen Körpers anzubieten, ist überall in Berlin zulässig. Das Verbot, dies in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zu tun, greift nicht, da der Begriff der „unmittelbaren Nähe“ nicht definiert ist.
Die fehlende Infrastruktur zur Erbringung der sexuellen Dienstleistungen hat Folgen: Der sexuelle Vollzug findet im Auto oder im öffentlichen Raum statt. Unbeteiligte, insbesondere Anwohner, aber auch die dortigen Gewerbetreibenden und ihrer Kunden und Kundinnen sind unfreiwillig Zeuge des sexuellen Vollzugs in allen Ausprägungen oder seiner Hinterlassenschaften werden. Die öffentlichen Flächen rund um die Kurfürstenstraße sind seit Langem mit Kondomen, Taschentüchern, Fäkalien, aber auch Spritzen der zum Teil suchterkrankten Prostituierten verunreinigt. Schlecht einsehbare Flächen wie Spielplätze oder Schulhöfe mussten oder sollen demnächst mit Zäunen gesichert werden, um zu verhindern, dass sie zu etablierten Orten des Sexualvollzuges oder als Toilette missbraucht werden. Um die Sauberkeit in diesem Bereich zu verbessern, reinigt die BSR die dortigen Straßen täglich, was die Situation verbessert hat, die Belastung der Gegend durch die vielfältigen sexuellen Vollzüge im öffentlichen Raum aber nicht beseitigen kann. Zudem reinigt die BSR nur die Fahrbahnen und Gehwege. Andere Flächen bleiben verschmutzt.
In Verbindung mit der Straßenprostitution hat sich rund um die Kurfürstenstraße ein „Begleitmilieu“ von Männern etabliert, die als „Beschützer“ oder Zuhälter die sich prostituierenden Frauen kontrollieren. Aufgrund des Charakters der dortigen Prostitution scheint das Angebot offensichtlich vor allem für Männer attraktiv, die billigen und oft auch ungeschützten Sex haben wollen – die Kurfürstenstraße wird im Internet entsprechend „beworben“.
Der Frauentreff Olga ist den nicht selten suchtkranken Frauen ein engagierter Partner in Gesundheits- und sozialen Fragen und hilft, die Frauen vor Gewalt zu schützen. Die Situation im öffentlichen Raum bleibt davon unberührt.
Von der Anwohnerinitiative gegen die Prostitution wird ein zunehmend aggressives Verhalten vieler Anwohnern gegen die Prostituierten, Freier und Betreuer/Zuhälter der Frauen berichtet.

II.
Die Berliner Politik darf die Probleme des Straßenstrichs in der Kurfürstenstraße nicht länger aussitzen und dadurch für alle Beteiligten verschlimmern. Wir brauchen eine klare Haltung ohne gedankliche Tabus.
Mit Ausnahme von Rostock ist Berlin die einzige Großstadt, die auf die Ausweisung von Zonen verzichtet, in denen Anbahnungsaktivitäten für sexuelle Dienstleistungen im öffentlichen Raum verboten sind – was Berlin über die Landesgrenzen hinaus für Straßenprostitution besonders „attraktiv“ macht.
Bei einem Verbot geht die Straßenprostitution in der Regel deutlich zurück. Um eine Verdrängung der Straßenprostitution in andere Wohngebiete zu verhindern, müsste ein Verbot weite Teile der  Stadt umfassen. Wenn sich insbesondere suchtkranke Prostituierte diesem Verbot widersetzten, drohen Ordnungsstrafen und eine noch stärkere Abhängigkeit von „betreuenden“ Männern, illegal arbeitende Prostituierte verweigern mutmaßlich jede Zusammenarbeit mit der Polizei.
Neben Verboten von Straßenprostitution verzichtet Berlin auch auf sog. Verrichtungsboxen, durch die der sexuelle Vollzug zwar im PKW, aber geschützt von der Öffentlichkeit stattfindet. Dies erfordert – unabhängig von der Suche nach einem geeigneten Ort -erhebliche Investitionen der öffentlichen Hand, vermindert aber das Gewaltrisiko für die Prostituierten und schafft die Möglichkeit gesundheitliche und soziale Hilfen vor Ort zu bündeln.
Das in Berlin seit 1. Juli geltende, aber noch nicht einmal ansatzweise umgesetzte Prostituiertenschutzgesetz sieht eine verpflichtende gesundheitliche und allgemeine Beratung vor. Es gewährt den Ordnungsbehörden weitreichende Vorgaben und Kontrollmöglichkeiten der Bordellbetriebe. Eine Verlagerung der Straßenprostitution in Bordelle dürfte daher auch den Schutz und die Arbeitsbedingungen für Prostituierte verbessern.
Die Restriktionen bei der Gewährung von Sozialleistungen erschweren vielen Prostituierten aus EU-Ländern den Ausstieg aus der Prostitution. Auch wenn für die Einnahmen aus der Prostitution längerfristig Steuern gezahlt wurden, werden bei Aufgabe der Prostitution für Menschen aus EU-Ländern in der Regel nur sechs Monate Sozialleistungen gewährt.
Ohne eine nur ansatzweise gleichwertige Ausgestaltung der sozialen Sicherung und der Hilfeangebote in Europa kann es auch für die Probleme im Zusammenhang mit der Straßenprostitution keine vollständige Lösung geben.
Unter den jetzigen Rahmenbedingungen sehe ich für die massiven Probleme der Menschen in Gebieten mit Straßenprostitution keine Lösung ohne ein weitgehend flächendeckendes Verbot der Straßenprostitution.

Wie gehen andere Städte mit dem Problem des Straßenstrichs um?
Beispiele aus anderen Städten und Bundesländern:
Köln: Projekt „Geestemünder Straße“, das die Stadt Köln schon 2001 für drogenabhängige Prostituierte geschaffen hat. Das Gelände liegt in einem Gewerbegebiet im Kölner Norden und hat die Größe eines Fußballfeldes. Auf dem eingegrenzten Platz befinden sich in einer alten Scheune garagenähnliche Einfahrbuchten und zusätzlich „Stehboxen“. Der Bereich ist durch Alarmanlagen gesichert, am Eingang des Geländes steht ein Container, in dem jeden Tag Beratung der Frauen und Vermittlung in weitere Hilfen, u.a. zum Ausstieg aus dem Milieu, stattfinden. Da die Einrichtung kein gewerbliches, sondern ein soziales Projekt der Stadt ist, ist sie von der kommunalen Vergnügungssteuer befreit.
Essen: Seit dem Jahr 2009 befinde sich der neue Straßenstrich der Stadt Essen auf einem ehemaligen Kirmesgelände im Norden der Stadt. Das Areal liege außerhalb des Sperrbezirks, besitze eine zentrale und verkehrsgünstige Lage und ermögliche durch die vorhandene Überschaubarkeit und die aufgestellten „Verrichtungsboxen“ mit Alarmsystem sichere Arbeitsbedingungen für die Frauen. Auf dem Platz stehe ein Container, in dem in Kooperation u.a. von Drogen- und Suchtberatungsstellen, Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel sowie dem Gesundheitsamt eine auf die Frauen zugeschnittene Beratung und Versorgung angeboten werde.
NRW: In Nordrhein-Westfalen haben einige Kommunen die Ausweisung neuer oder erweiterter Sperrgebiete mit Konzepten verbunden, um die Straßenprostitution in ausgewählte und teilweise geschützte Bereiche zu verlagern. Ziel war es zum einen, den berechtigten Belangen von Anwohnerinnen und Anwohnern Rechnung zu tragen; andererseits galt es, eine bloße Verdrängung der Prostituierten zu vermeiden. Es sollten Orte geboten werden, an denen Prostitution in einem geschützten Rahmen stattfinden kann.
Duisburg: Die Sperrbezirksverordnung aus dem Jahr 1974 verbietet jegliche Ausübung von Prostitution in der Innenstadt. Sie finde deshalb an zwei bis drei Örtlichkeiten außerhalb statt. 42 Insbesondere der Strich auf einem Parkplatz am Zoo bestehe seit den 1970er Jahren und werde dort vom Eigentümer geduldet. Bemerkenswert sei, dass der Bereich von den überwiegend seit Jahren tätigen Prostituierten selbst organisiert werde. „Neuzugänge“ würden eigenständig auf bestimmte Plätze verwiesen, die Präsentation der Angebote erfolge überwiegend über das Internet. Auch nehmen die Frauen bestehende Angebote zur gesundheitlichen Beratung regelmäßig wahr. Kontakte zur Polizei würden von den Frauen begrüßt.
München: München hat 27 definierte Bereiche in der Stadt als Sperrgebiete ausgewiesen.
Dresden: Dresden hat eine Sperrgebietsverordnung. Diese ist definiert und beinhaltet eine Sperrzeit. Erlaubt ist die Anbahnung in einer konkreten Straße zwischen 20 und 6 Uhr.
Frankfurt: Frankfurt hat eine Sperrgebietsverordnung, mit absoluten, gemischten und Toleranzzonen geschaffen.

Kontakt zu unserem Bezirksbürgermeister:
Bezirksamt Mitte, Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel, Tel.: (030) 9018-32200

Redaktion

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