AM 26. SEPTEMBER 2021 KÖNNEN SIE GLEICH BEI DREI WAHLEN ABSTIMMEN!
Wählen Sie Ihre Bezirksverordnetenversammlung, das Berliner Abgeordnetenhaus und den Deutschen Bundestag.
ENTSCHEIDEN SIE MIT, wer Ihre Interessen im Bezirk, in Berlin und in Deutschland vertritt und in den nächsten
Jahren Entscheidungen für uns alle trifft.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist mitverantwortlich für die Selbstverwaltung der Bezirke.
Die Bezirksverordneten bestimmen bei vielen Themen, die den Alltag und die Lebensqualität in Ihrem Bezirk und Ihrem Kiez ausmachen, mit. Sie wählen auch die Leitung des Bezirksamtes – die Bezirksbürgermeisterin oder den Bezirksbürgermeister sowie die Bezirksstadträtinnen und -stadträte.
Die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses (AGH), treffen Entscheidungen und beschließen Gesetze, die die ganze Stadt und alle, die hier leben, betreffen. Sie wählen außerdem die Regierende Bürgermeisterin oder den Regierenden Bürgermeister von Berlin.
Die Mitglieder des Bundestages (BT), kurz MdB, entscheiden, welche Regeln und Gesetze in ganz Deutschland gelten und sie wählen den Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin.
Sie haben das Recht zu wählen
für die BVV, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben oder sich seitdem in Berlin gewöhnlich aufhalten (zum Beispiel Obdachlose);
für das AGH, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben oder sich seitdem in Berlin gewöhnlich aufhalten;
für den BT, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Einige Wochen vor der Wahl, spätestens bis zum 5. September 2021, bekommen Sie einen Brief mit der Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Auf der Wahlbenachrichtigung stehen der Wahltermin, Ihr Wahlkreis, die Adresse und die Öffnungszeiten Ihres Wahllokals und ob dieses barrierefrei ist. Zur Wahl müssen Sie unbedingt einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild, am besten Ihren Personalausweis oder Reisepass, mitbringen.
Wenn Sie bis zum 5.September keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollten, gehen Sie zu Ihrem Bezirksamt und fragen Sie nach. Bringen Sie dazu unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Das sollten Sie bis zum 10. September erledigen. Das ist die letzte Möglichkeit, Ihren Eintrag in das Wählerverzeichnis korrigieren zu lassen.
(Quelle und Bilder: Ein Sonntag, drei Wahlen; Autor/in bzw. Herausgeber/in: Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Thema: Berlin, Erscheinungsjahr: 2021)