Du hast die Wahl (2): Wie wird gewählt…

Die Wahllokale haben am 26. September zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet!

Zur Wahl müssen Sie einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis oder Reisepass) mitbringen.

Bei der Wahl zur BVV hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme. Mit Ihrer Stimme wählen Sie einen Listenvorschlag einer Partei oder einer Wählergemeinschaft.

Für die Wahl des Abgeordnetenhauses erhalten Sie zwei Stimmzettel. Einen, auf dem die Kandidaten und Kandidatinnen für Ihren Wahlkreis stehen, sowie einen, auf dem die Parteien mit ihren Landes oder Bezirkslisten aufgeführt sind.

Für die Bundestagswahl bekommen Sie nur einen Stimmzettel – in der linken Spalte stehen die Kandidatinnen und Kandidaten für Ihren Wahlkreis, in der rechten Spalte die Parteien mit ihren Landeslisten.

 

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