Jugendstadtrat Christoph Keller teilt mit: „Gerechte Urteile in Jugendstrafprozessen zu fällen erfordert ein besonderes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Denn sowohl die Lebensgeschichte und Persönlichkeitsentwicklung betroffener junger Menschen, als auch ihre Perspektive und zukünftige Rolle in unserer Gesellschaft haben eine wichtige Bedeutung für die Urteilsfindung. Deshalb suchen wir auch für die kommende Amtszeit ab 2024 wieder engagierte Jugendschöff*innen, die gerecht und mit besonderem Bedacht urteilen.“
Das Jugendamt Mitte sucht für die Amtszeit 2024 bis 2028 für das Landgericht Berlin und das Amtsgericht Tiergarten Jugendschöff*innen.
Jugendschöff*innen sind ehrenamtliche Richter*innen, die bei den Amts- und Landgerichten in Verfahren, bei denen Kinder und Jugendliche beteiligt sind, an der Urteilsfindung mitwirken. Sie nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil und sind dabei nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld und tragen die gleiche Verantwortung wie die Berufsrichter*innen. Da für die Verurteilung und die Ansetzung der Strafhöhe bei Gericht eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, kann in Deutschland niemand gegen die Stimmen beider Schöff*innen verurteilt werden. Schöff*innen erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung, eine Verdienstausfallsentschädigung und die Erstattung ihrer Fahrtkosten.
Die Voraussetzungen für die Übernahme des Schöffenamtes sind:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Mindestalter von 25 Jahren
- Höchstalter von 69 Jahren
- Hauptwohnsitz in Berlin-Mitte
- Keine Vorstrafen
- Gesundheitliche Eignung
- Erzieherische Befähigung und Erfahrungen in der Jugenderziehung
Bewerbungen sind bis zum 31. Dezember 2022 zu richten an das
Bezirksamt Mitte von Berlin
Jugend, Familie und Gesundheit
Jugendamt, Jug AL Ass
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin,
per Fax (030) 9018-23498 oder
per E-Mail an jugendschoeffen@ba-mitte.berlin.de
Weitere Informationen zur Bewerbung, Tätigkeit und Aufwandsentschädigung sowie das Bewerbungsformular (Bereitschaftserklärung) finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/jugendamt/artikel.628228.php