Wie weltfremd sind eigentlich die Richter*innen des Verwaltungsgerichts Berlin?
Hier ein Auszug aus der Urteilsbegründung zum Verbot der Pop-up-Radwege in unserem Kiez:
„Auch der Vortrag, das Hallesche Ufer, das Tempelhofer Ufer und das Schöneberger Ufer hätten den Charakter einer ‚Schnellstraße‘ bzw. würden regelwidriges Überholen hervorrufen, beschränkt sich auf allgemeine Behauptungen, ohne bezogen auf diese Straßenabschnitte das konkrete Verkehrsaufkommen zu benennen und/oder die entsprechende Unfallstatistik heranzuziehen. Das Gleiche gilt für das Vorbringen des Antragsgegners, Radfahrende würden dort häufig verkehrswidrig den Gehweg befahren.“
Das mag ja tatsächlich juristisch durch die Verkehrssenatorin nicht richtig belegt worden sein. Es hätte aber genügt, sich mal zum Ort des Geschehens zu bewegen. Dort kann man jederzeit sehen, dass die „Ufer-Straßen“ als Schnellstraßen und die Bürgersteige als Radwege genutzt werden. Muss das erst durch schwere Unfälle „statistisch belegt“ werden? Da handelt Politik einmal vorausschauend und Justitia kassiert den Fortschritt.
Aber wie sagte ein Richter einmal zu mir: „Mitgefühl und gesunder Menschenverstand sind hier fehl am Platze – hier wird Recht gesprochen.“