Fahren Sie noch mit Ihrem alten Papierführerschein (rosa, grau oder ehem. DDR Führerschein) und haben auch schon ein Schreiben vom „Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten“ bekommen?
Dann gehören Sie zu den ersten, die den Führerschein umtauschen müssen: Geburtsjahr 1953-1958: Umtausch bis 19.01.2022.
Der Grund dafür ist die seit dem 19. März 2019 geänderte Verordnung für Führerscheine, die beinhaltet, dass alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, peu à peu umgetauscht werden müssen. Der Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein.
Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Grund zur Eile besteht jedoch nicht.
Es geht jetzt erst einmal um 15 Millionen Papier-Führerscheine, ausgestellt bis zum 31.12.1998.
Entscheidend für den Umtausch ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum!).
Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt für folg. Geburtsjahrgänge (z. Bsp):
Geburtsjahr 1953-1958: Umtausch bis 19.01.2022 (siehe oben)
Geburtsjahr 1959-1964: Umtausch bis 19.01.2023
Geburtsjahr 1965-1970: Umtausch bis 19.01.2024
Geburtsjahr 1971 und später: Umtausch bis 19.01.2025
Bei Führerscheinen, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind gilt (z. Bsp):
Ausstellungsjahr 1999-2001: Umtausch bis 19.02.2026
Bei Umtauschfristen für ältere Führerscheine (ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung) gilt für Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Schauen Sie in den Umtauschtabellen nach, bis wann Sie Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen. Mehr zu den Umtauschtabellen finden Sie hier
Ziel ist es, bis zum Jahr 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen, da ab diesem Zeitpunkt auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheinkarten ihre Gültigkeit verlieren und erneuert werden müssen. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Eine einmal erworbene Fahrerlaubnis bleibt in der Regel ein Leben lang gültig – sie verfällt nicht. Und auch Senioren/Seniorinnen müssen in Deutschland wohl nicht damit rechnen, in näherer Zukunft aufgrund ihres Alters ihre Berechtigung zum Autofahren einzubüßen. Sie dürfen Pkw- und/oder Motorräder weiterhin unbefristet fahren.
Nur die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes wird auf 15 Jahre befristet, dann bekommen Sie einen neuen Scheckkarten-Führerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.
Der Umtausch ist möglich im Bezirksamt Mitte, Bürgeramt Rathaus Tiergarten.
Infos dazu gibt es auch beim ADAC