Presse- und Informationsamt des Landes Berlin
Aus der Sitzung des Senats am 10. April 2018:
Allgemeine Mieterhöhungen dürfen in Berlin auch zukünftig nur maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren betragen. Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen erlassen. Die Verordnung sichert in ganz Berlin für weitere fünf Jahre eine niedrigere Kappungsgrenze für allgemeine Mieterhöhungen als im Großteil der anderen Bundesländer.
Die abgesenkte Kappungsgrenze von maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren ergänzt die bereits bestehende Kappung, dass allgemeine Mieterhöhungen höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete führen dürfen.
Senatorin Lompscher: „Ich freue mich, dass wir für 1,4 Millionen Berliner Mieterhaushalte auch zukünftig den Mietanstieg stärker begrenzen können. Gleichwohl brauchen Berlin und Deutschland weiterhin ein sozialeres Mietrecht, das die Mieterinnen und Mieter besser und umfassend vor hohen Mietsteigerungen und Verdrängung aus ihren Wohnquartieren schützt. Hier ist der Bund gefordert, endlich die notwendigen Verbesserungen des Mietrechts zu beschließen. Berlin wird mit seinem Entwurf eines Mietrechtsmodernisierungsgesetzes ein großes Paket für einen umfassenden Mieterschutz dem Bundesrat vorlegen. Damit wollen wir die anderen Länder und den Bund gewinnen, die Berliner Vorschläge mitzutragen und zu beschließen.“
Aufgrund der im April 2017 geschlossenen Kooperationsvereinbarung mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wurden die Mieterhöhungen für rund 300.000 Mieterhaushalte bereits auf höchstens zwei Prozent jährlich begrenzt. Mit der neuen Kappungsgrenzenverordnung profitieren im Rahmen des bundesgesetzlich Möglichen auch die anderen Berliner Mieterinnen und Mieter von einer sozialen Mietenpolitik im Land Berlin.
Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Telefon: (030) 90139-