Ethik-Komitee in der Elisabeth Klinik
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern, am 26.Februar 2020, den § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt, da unser Grundgesetz ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst und die Ausübung dieses Rechtes als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren ist. Damit
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