Fehlerhafte Bewertungen, Unterlassungen, Verdrehungen
Die Entwicklung des Parks am Gleisdreieck und der ‚Urbanen Mitte‘ stünden in keinem Widerspruch, da sie einem gemeinsamen Konzept, dem städtebaulichen Vertrag von 2005, entstammen. Ebenso habe der Bau der sieben Hochhäuser keine erheblichen negativen ökologischen Folgen – so die seit Jahren wiederholte Argumentation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und des Bezirksamtes. Insbesondere aus Umweltschutzperspektive ist dieser Standpunkt nicht haltbar. Weiterlesen
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