„Führerschein-Pflichtumtausch“
Fahren Sie noch mit Ihrem alten Papierführerschein (rosa, grau oder ehem. DDR Führerschein) und haben auch schon ein Schreiben vom „Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten“ bekommen? Dann gehören Sie zu den ersten, die den Führerschein umtauschen müssen: Geburtsjahr 1953-1958: Umtausch
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