Notwendige Behandlungen nicht aufschieben!
Auch in Corona-Zeiten: Notwendige Behandlungen nicht aufschieben! Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung teilt mit: Im Ernstfall keine Scheu vor der Inanspruchnahme der Notfallversorgung! Chronisch kranke Patienten sowie Menschen mit Anzeichen zum Beispiel auf Schlaganfall und Herzinfarkt dürfen sich
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