Während in vielen Ländern unserer Welt die Menschen froh wären, überhaupt einigermaßen frei wählen zu dürfen, müssen wir in Berlin schon wieder wählen.
Vielleicht haben Sie es selbst erlebt: Am 26. September 2021 gab es teilweise lange Schlangen vor den Wahllokalen, falsche oder fehlende Stimmzettel, Stimmabgaben auch noch nach 18:00 Uhr. Die deutsche Demokratie hat hohe Ansprüche an das Wahlverfahren und entsprechend hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin die Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen für komplett ungültig erklärt, da Richter*innen die bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen aufgetretenen Fehler als „schwerwiegend“ und „mandatsrelevant“ und „die in der Verfassung des Landes Berlin festgelegten Grundsätze der Freiheit, der Allgemeinheit und der Gleichheit der Wahl als verletzt“ angesehen haben.
Obwohl in unserem Stimmbezirk die Wahlfehler sehr überschaubar waren und in unseren Wahllokalen praktisch keine Unregelmäßigkeiten aufgetreten waren, müssen auch wir erneut wählen, da der Berliner Verfassungsgerichtshof die gesamte Wahl vom 26.September 2021 für ungültig erklärt hat.
Es ist ein gutes Zeichen für unseren funktionierenden Rechtsstaat, dass wir dementsprechend am 12. Februar erneut wählen dürfen!
Und auch wenn es mühsam erscheint, sollten wir davon Gebrauch machen – also bitte gehen Sie wählen.
Eine geringe Wahlbeteiligung wäre doch letztlich eine Verhöhnung unserer demokratischen Rechte!
Was wird am 12.Februar gewählt?
- Das Abgeordnetenhaus
Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist das Parlament für ganz Berlin. Hier werden Themen beraten und entschieden, die die ganze Stadt betreffen.
Bei der Wahl des Abgeordnetenhauses haben Sie zwei Stimmen. Auf einem Stimmzettel stehen die Kandidaten und Kandidatinnen für Ihren Wahlkreis („Erststimme“) und auf dem zweiten Stimmzettel stehen die Landes- oder Bezirkslisten der Parteien („Zweitstimme“).
- Bezirksverordnetenversammlungen
In den 12 Berliner Bezirken werden Themen entschieden, die vor Ort wichtig sind (und nicht für ganz Berlin). Dafür wird in jedem Bezirk eine Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gewählt.
Wenn Sie in unserem Kiez mit erstem Wohnsitz gemeldet sind, ist Ihr Wahlkreis wahrscheinlich 3 in Mitte.
Mittlerweile sollten Sie ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Normalerweise wählen Sie in dem für Sie angegebenen Wahllokal.
Sie können aber auch in jedem anderen Wahllokal Ihres Abgeordnetenhauswahlkreises (3) wählen oder bereits vor dem 12.Februar in einer Briefwahlstelle (Rathaus Wedding, Müllerstraße 146).
Auf jeden Fall müssen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass oder einen anderen mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis vorlegen.
Falls Sie am 12. Februar nicht ins Wahllokal gehen können oder möchten, können Sie natürlich bereits jetzt die Briefwahl beantragen. (Viele Berliner*innen haben bereits gewählt.) Nähere Informationen zur Briefwahl finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung und auf der Seite des Berliner Landeswahlleiters: www.berlin.de/wahlen/