Ab dem 27. Dezember 2022 werden die Parkscheinautomaten (derzeit ca. 2.650) im Bezirk Mitte sukzessiv mit einem Silvesterschutz versehen, der ab dem 1. Januar 2023 wieder abgenommen werden wird. Mit Silvesterschutz versehene Parkscheinautomaten stehen für die oben genannte Dauer nicht zur Nutzung zur Verfügung. Die Parkraumbewirtschaftung wird auch dieses Jahr, wie bereits in den vergangenen Jahren, nicht aufgehoben.
Für den Fall, dass Nutzer*innen vor einem nicht betriebsbereiten Parkscheinautomaten stehen, empfiehlt das Bezirksamt die Nutzung von Handypark-Möglichkeiten. Sollten Nutzer*innen kein Handyparken machen wollen oder können, so haben sie gemäß der Straßenverkehrsordnung eine Parkscheibe zu nutzen. Die Parkscheibe ist mit der Ankunftszeit auszulegen.
Quelle: Berlin.de
Die Straßenverkehrsordnung (STVO §13) schreibt vor: Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
(1) 1An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. 2Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. 3In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden (Absatz 2 Satz 1 Nummer 2). 4Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein.