Immer wieder sieht man achtlos liegengelassene E-Tretroller oder Fahrräder, die quer auf dem Bürgersteig abgestellt wurden. Sie behindern und gefährden alle Fußgänger, besonders blinde-, seh- und geh-behinderte Menschen, ältere Menschen und Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer*innen.
E-Tretroller dürfen bis zu 20 Kilometer pro Stunde fahren (eine Person/Tretroller) und sind auf Gehwegen nicht erlaubt. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für Fahrradfahrer. Fahren auf dem Gehweg ist nur kleineren Kindern gestattet.
Auch wenn immer noch zu wenig Stellplätze für E-Scooter vorhanden sind, bitte den Roller oder das Fahrrad sicher abstellen!
Für die Kontrolle, ob E-Tretroller korrekt abgestellt worden sind, sind die bezirklichen Ordnungsämter mit Überwachung der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und weiteren Normen, dazu gehören Kontrollen (Fahrrad/ E-Scooter/ Kraftfahrzeug/ usw.) beim Befahren von Fußgängerbereichen, sowie beim Halten und Parken) zuständig“.
Ein Fahrzeug, das behindernd im Straßenland geparkt wird, stellt laut Senatsverwaltung für Verkehr mindestens eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht für diese Fälle Bußgeld in Höhe von 70 Euro vor. siehe Bußgled-Katalog E-Scooter
Mehr Infos unter Bezirksamt Mitte – Allgemeiner Ordnungsdienst
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ja, klasse. Die Rechtssprechung nennt es auch „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ (§315b StGB)
Hier hilft doing by learning. Aufheben, aufstellen, Vorbild sein. Ohne Lamento. Dann klappt es vielleicht mit dem Nebenmenschen. Und er lernt dazu. Wenn nicht der erste, dann vielleicht der nächste.
Vorbild sein, indem wir aufeinander achten, damit „solche Hindernisse“ gar nicht erst entstehen wäre wünschenswert.