Spaziergang mit Lia Hiltz und Paul Enck (12): Hinterhöfe – Teil 2

1. (C) Lia Hiltz 2021

In Erinnerung an traditionelle Hofarchitektur („reminiscence of traditional courtyard architecture„) stand auf den Plakaten am Bauzaun, und „licht-durchflutet“ würden die Wohnungen, als das Gebäude in der Lützowstraße 107-111 gebaut werden sollte Anfang 2021.

Jetzt ist es fertig (Bild 2 rechts), aber das Plakat mit dem Hinweis auf die „traditionelle Hofarchitektur“ hatte man lange vorher entfernt – irgendwem muss aufgegangen sein, dass „Hof-Architektur“ in Berlin einen ganz anderen Klang hat als vielleicht sonst wo, und dass dies niemanden an Wohnhöfe wie den Mercatorhof an der Potsdamer Straße, den Begas-Winkel in der Genthiner Straße oder an die Bissingzeile erinnert, sondern an unselige Mietskasernen wie die in der Ackerstraße in Moabit. Und „lichtdurchflutete“ Wohnungen kann man auch heute höchstens in den oberen Etagen erwarten (Bild 2, rechts). Hinterhöfe wie im Berliner Norden gab es auch hier im Süden der Stadt entlang der Potsdamer Straße, denn die beim letzten Spaziergang gezeigten Hinterhof-Idyllen gibt es eigentlich nur, weil die Seiten- und Hinterhof-Gebäude nach der Zerstörung im Krieg nicht wieder aufgebaut worden sind.

2. links: Foto von Willy Römer um 1910, aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Meyers_Hof (gemeinfrei); rechts: eigenes Foto, aufgenommen am 24.9.2022

Und wie kam das Unheil der Berliner Hinterhöfe in die preußische Welt und konnte sich über ganz Deutschland verbreiten? Weil der regierende König Friedrich Wilhelm IV (1795-1861), der „seit seiner politischen Anstrengung von 1848 Anwandlungen von Irrsinn hatte und 1857 wegen Gehirnerweichung entmündigt wurde“ (1), im Jahr 1855 sowohl die Stadtplanung als auch die Durchführung (Bauordnung) in die Hände der Polizei gelegt hatte, und die hatte nichts anderes im Sinn als „Sicherheit“ – wer würde auch von einer Polizeibehörde Sinn für Ästhetik und Stadtgestaltung erwarten. Und so kam es, dass den Grundbesitzern in Berlin nahezu alles erlaubt wurde, solange Sicherheitsbedenken Rechnung getragen wurde: An Straßen mit mindestens 15m Breite durfte beliebig hoch gebaut werden, und ein Grundstück mit 20m Straßenfront und 56m Grundstücktiefe durfte mit einem Haus mit bis zu sieben  bewohnten Stockwerken so dicht bebaut werden, dass auf den 1012qm  zwischen 325 und 650 Menschen lebten (bei zwei bis drei Menschen je Zimmer), solange die drei (oder mehr) Hinterhöfe einen Durchmesser von mindestens 5,34 im Quadrat hatten – damit die Feuerwehr-Wagen dort wenden konnten. Im Meyer-Hof in der Ackerstraße mit sechs solchen Innenhöfen (Bild 2, links) wohnten lange Zeit über 1000 Personen (1).

Dass es auch anders geht, zeigen die Beispiele entlang der Flottwellstraße, wo durch die „schlangenartige“ und U-förmige Bebauung die Anlage von dunklen Innenhöfen vermieden wurde; auch wenn vielleicht das Areal in der Lützowstraße dafür nicht ideal gelegen ist.

  1. Werner Hegemann. Das steinerne Berlin. Ullstein Verlag, Berlin 1930 (S. 207ff).

Ein Kommentar

  1. Berlin, auch hier 😞 enttäuschst du mich. Wo Ist an der Flottwell auch nur die Anmutung eines Hofes entstanden. „Schlangenartig und U-förmig“. Wie hübsch beschrieben- äh, umschrieben. Ist das der Architektur letzte Weisheit?

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