Berliner Bezirke verzichten bei Fahrzeugen ukrainischer Geflüchteter temporär auf die Auslage eines Parkscheins
Die Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte für Ordnung der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Spandau und Steglitz-Zehlendorf informieren:
Berlin empfängt derzeit stündlich neue Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten. Diese kommen größtenteils mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Bahnen an. Einige Menschen sind hingegen mit ihren eigenen Fahrzeugen nach Berlin gekommen und wurden in Unterkünften untergebracht, die sich auch in Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung befinden.
Um diesen Personen in diesen schweren Zeiten keine zusätzlichen finanziellen Bürden aufzuerlegen, haben sich die Berliner Bezirke mit Parkraumbewirtschaftung kurzfristig auf die Duldung des Parkens ohne Parkschein, ohne Anwohnerparkausweis bzw. Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen für die Dauer von drei Monaten (d.h. bis Ende Mai) verständigt. Grundlage hierfür ist das Opportunitätsprinzip, das sich in § 47 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wiederfindet und welches den Ordnungsämtern Handlungsfreiheit innerhalb des gesteckten rechtlichen Rahmens gestattet. Die restlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung sind hiervon nicht berührt.
Wie man Geflüchteten helfen kann und alles zum Ankommen in Berlin ist hier zu finden: berlin.de/ukraine.