(ein Beitrag von Jörg Borchardt)
Auf dem Grundstück Potsdamer Straße 68 ist im Blockinnenbereich ein weiterer Büroneubau geplant.
Er wird die Wohnverhältnisse der umliegenden Wohnhäuser verschlechtern: die Belichtung wird schlechter, der Freiraum eingeschränkt, kleine Mietergärten verkleinert.
Mieter und Wohnungseigentümer wehren sich.
Für das Bauvorhaben gibt es einen Bauvorbescheid: Das Stadtplanungsamt hat beschieden, dass der Bau grundsätzlich genehmigungsfähig sei.
Dagegen spricht aber einiges:
Dem Investor gehören vier Grundstücke: Potsdamer Str. 68 und 70 sowie Schöneberger Ufer 59 und 61. Um das Bürogebäude mit den nach der Bauordnung zulässigen Mindestabständen von anderen Gebäuden errichten zu können, schneidet er aus den Grundstücken Schöneberger Ufer 59 und 61 sowie Potsdamer Str. 70 Flächen heraus und fügt sie dem Grundstück Potsdamer Str. 68 zu (s.anliegende Karte).
Für den ganzen Bereich gibt es einen Bebauungsplan. Dort ist festgelegt, dass auf den beiden Grundstücken Schöneberger Ufer nur Wohnbebauung erfolgen darf und nur auf den beiden Grundstücken Potsdamer Straße Gewerbebauten. Mit der Einbeziehung von Flächen dieser beiden Grundstücke wird also gegen den Bebauungsplan verstoßen: Auf Flächen, die allein für Wohnungen vorgesehen sind, soll ein Bürogebäude errichtet werden. Eine solche Veränderung der Grundstückszuschnitte ist aber nach dem Bundesbaugesetz nicht zulässig.
Der Neubau würde aber auch gegen eine andere Planungsgrundlage verstoßen: Für den ganzen Block gibt es einen Landschaftsplan. Er wurde erstellt, um den Mangel an Freiflächen im Gebiet zu beheben. Es wurde ein Mindestanteil von naturwirksamen Flächen festgelegt, ein sogenannter Biotopflächenfaktor. Dieser Biotopflächenfaktor wird bereits jetzt in keiner Weise erreicht. Durch die Bebauung einer weiteren Fläche würden zusätzliche Freiflächen verschwinden, eine zusätzliche Versiegelung erfolgen. Ende Januar wurden bereits im Vorgriff auf die Bauabsicht Rodungsarbeiten durchgeführt.
Der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung wird sich am 24. März am Beispiel dieses Bauvorhabens mit der Frage befassen, wie ein Landschaftsplan bei der Genehmigung eines Bauvorhabens zu beachten ist.
Der Ausschuss tagt öffentlich online. Wer daran teilnehmen möchte, kann die Onlinezugangsdaten ab dem 18. März beim Stadtteil-Forum unter info@forum-tgs.de erfragen.
Wird das die Genehmigungsabsicht des Stadtplanungsamts verändern?
Darüber hinaus stellt sich ja die Frage: Werden eigentlich noch neue Büroflächen benötigt? Wird sich durch vermehrtes Arbeiten im Homeoffice der Bedarf verringern? Und dafür sollen bestehende Wohnbedingungen verschlechtert werden?
Wir sind gespannt, ob sich die Genehmigung dieses Neubaus verhindern lässt oder ob erst dagegen geklagt werden muss.