Ein Abend mit MdB Annika Klose
Gastbeitrag von Manuela Buyny
Am 26. Oktober 2023 hatte die SPD Tiergarten Süd zu einer Veranstaltung mit der SPD-Bundestagsabgeordneten für Berlin-Mitte, Annika Klose, in das Kiez Zentrum Villa Lützow eingeladen. Thema des Abends:
Soziale Sicherheit! – Von der Kindheit bis ins Arbeitsleben
Die Gäste waren äußerst interessiert an dem komplexen Thema, so dass sich aus dem Vortrag der MdB eine spannende Diskussion zu den Themen Bürgergeld und Kindergrundsicherung ergab. Ein besonderer Schwerpunkt von Frau Klose war es, die Unterschiede vom Bürgergeld im Vergleich zum Arbeitslosengeld II (ALG II) herauszuarbeiten.
Das Bürgergeld ist sehr viel mehr als nur eine Änderung des Namens und der Höhe der Einkünfte. Es geht um einen System- und Kulturwandel, eine Stärkung der Arbeitslosen, eine Absicherung in Notzeiten und das Ziel, den Weg ins Arbeitsleben dauerhaft zu ebnen. Ein Sozialstaat, der den Menschen hilft, ihre Potenziale zu entwickeln und neue Chancen zu ergreifen. Ein Sozialstaat auf Augenhöhe, der mit weniger Bürokratie auskommt und mehr auf Kooperation setzt.
Konkret geht es um:
– Gemeinsame Erarbeitung eines Kooperationsplanes
– Stärkung der Rechte von Arbeitslosen durch Schlichtungsmechanismus
– Individuelle und passgenaue Unterstützung für jede:n Arbeitssuchende:n
– Nachhaltige Vermittlung in die passende Arbeit
– Zuverdienstmöglichkeiten verbessert
– Karenzzeit im ersten Bezugsjahr, Kosten für Unterkunft werden in tatsächlicher Höhe, Heizkosten in angemessener Höhe übernommen,bei selbstgenutztem Wohneigentum gibt es eine Härtefallregelung.
– Durchführung von Sanktionen abgemildert
Etliche Punkte davon sind bereits in der Umsetzung, anderes ist auf dem Weg. Dabei wird angestrebt, dass – ähnlich wie bei der Kindergrundsicherung– eine einzige Stelle zuständig sein wird für alle relevanten Leistungen. Eine Online-Beantragung soll nicht mehr nur für Neuantragsteller:innen möglich sein, sondern auch für frühere ALG II Bezieher:innen, was das Verfahren für die Antragssteller:innen enorm vereinfacht und beschleunigt, Aber natürlich gibt es auch weiterhin bürokratische Hürden, die durch vermehrte Digitalisierung abgebaut werden sollen und dann auch die Einbeziehung der betroffenen Bürger:innen auf Augenhöhe vereinfachen wird.
Bei der Kindergrundsicherung, die ab 1. Januar 2025 die Leistungen für Kinder wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabe-Paketes zusammenfassen soll, sind leider noch nicht so große Fortschritte zu verzeichnen. Hier kristallisiert sich der Datenschutz als Segen und Fluch zugleich heraus und es erscheint bisher schwierig bis unmöglich, alle Leistungen aufgrund nur eines einzigen Antrags von nur einer Behörde auszuzahlen. Änderungen und Verbesserungen für Familien wird es aber trotzdem geben:
– Alle Kinder und Jugendlichen bekommen einen einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag in Höhe von zurzeit 250,- Euro. Er ersetzt das bisherige Kindergeld.
– Dazu kommt ein Kinderzusatzbetrag: einkommensabhängig und nach Alter gestaffelt. Er führt den Kinderzuschlag und die Leistungen des Bürgergelds für Kinder und Jugendliche zusammen.
– Alle, die Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag haben, erhalten auch weiterhin Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese Leistungen werden künftig teilweise vom Bund übernommen.
– Alles soll einfach online beantragt werden können.
Ziel der Kindergrundsicherung ist es, Kinder vor Armut zu schützen und ihnen gleiche Chancen für den Start ins Leben zu geben.